Sämtliche Nutzungsschritte und Möglichkeiten des E-Rezepts, von der Ausstellung in der Arztpraxis, der Übermittlung an die Versicherten, der Einlösung in der Apotheke sowie der Abrechnung mit der Krankenkasse, wurden von Frau Sonntag vorgestellt. Betroffen vom E-Rezept sind Pflichtversicherte (90 % aller Versicherten). Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel ab dem 1. Januar 2024 per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte, per App oder mittels Papierausdruck einlösen (Anmerkung: möglich war dies schon seit Juli 2023, die eGK muss hierfür eine 6stellige Kartenzugangsnummer und das Funkwellen-Symbol am oberen Rand der Karte enthalten). Heil- und Hilfsmittel sind von dieser Regelung zurzeit noch ausgeschlossen. Künftig sollen weitere Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden können. Die Fristen für deren Einführung werden gesetzlich vorgegeben. Das E-Rezept ermöglicht auch zusätzliche bzw. verbesserte digitale Anwendungen: Medikationserinnerung/Medikationsplan/Wechselwirkungen.
Die Referentin beantwortete nicht nur Fragen zum E-Rezept, sondern auch zur E-Gesundheitskarte und zur E-Patientenakte. Leider gab und gibt es wie bei allen Neuerungen auch Anfangsschwierigkeiten. Wichtig ist zu wissen: Für Patientinnen und Patienten, die eine Arzneimittelverordnung nicht über ein Smartphone oder die elektronische Gesundheitskarte einlösen können, gibt es weiterhin eine Alternative.
Gisela Päsch-Pilz